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VG Oldenburg, 20.11.2002 - 12 B 4429/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Milchquote; Begründungszwang bei Sofortvollzug
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92
Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten …
Auszug aus VG Oldenburg, 20.11.2002 - 12 B 4429/02
Sie umfasst neben den landwirtschaftlichen Flächen die ihrer Bewirtschaftung dienenden Baulichkeiten - also Wohn- und Wirtschaftsgebäude (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 3 C 29.90 -, BVerwGE 91, 288; Urteil vom 16. September 1993 - 3 C 37.92 -, BVerwGE 94, 143). - BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90
Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung
Auszug aus VG Oldenburg, 20.11.2002 - 12 B 4429/02
Sie umfasst neben den landwirtschaftlichen Flächen die ihrer Bewirtschaftung dienenden Baulichkeiten - also Wohn- und Wirtschaftsgebäude (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 3 C 29.90 -, BVerwGE 91, 288; Urteil vom 16. September 1993 - 3 C 37.92 -, BVerwGE 94, 143). - OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
Konversion - zivile Mitbenutzung eines; Fluglärm; Gutachterbefangenheit; …
Auszug aus VG Oldenburg, 20.11.2002 - 12 B 4429/02
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat auch inhaltlich keinen Erfolg, da die nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und § 80 Abs. 4 und 5 VwGO gebotene Interessenabwägung durch das Gericht zu dem Ergebnis führt, dass dem Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung der Vollziehung der Bescheinigung des Übergangs der Anlieferungs-Referenzmenge der Vorrang gegenüber dem Interesse der Beigeladenen am Vollzug nicht gebührt (zum gerichtlichen Entscheidungsmaßstab vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 -, Nds. Verwaltungsblatt 2000, 64;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rd.Nrn. 817, 839).